Die Bundesnetzagentur gab die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. Mai 2021 bekannt.
- Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 5,68 ct/kWh.
- Der höchste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 6,00 ct/kWh.
- Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 5,91 ct/kWh.
Für Hessen wurden vier Gebote mit einem Zuschlag bedacht:
Mehr erfahren: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/20210614_WindOnshore.html?nn=265778
und: https://www.iwr.de/windenergie/wind-news.php?id=37460