Das Bundesverfassungsgericht macht sich, so Dietrich Murswiek, “nicht nur zum klimaaktivistischen Politikantreiber, sondern schwingt sich zum verfassungsändernden Gesetzgeber auf”. Ein einzigartiger Vorgang.
„Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts überschreitet richterliche Kompetenzen“
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