Wenn der Verwaltungsgerichtshof über Windräder auf dem Taunuskamm entscheidet, geht es auch um die Grundlagen der hessischen Energiepolitik. Denn diese ist höchst umstritten.
Seit mehr als fünf Jahren zählt der Schutz von Trinkwasser, Denkmälern und Vogelarten zu den zentralen Punkten in der Auseinandersetzung um zehn Windräder auf dem Taunuskamm. Doch in dem Schriftsatz, mit dem das südhessische Regierungspräsidium Darmstadt nach einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden jetzt in die Berufung geht, werden diese Themen plötzlich mit keinem Wort mehr erwähnt. Dabei waren sie die entscheidenden Argumente dafür, dass das Regierungspräsidium den Bauantrag einer Tochter des Wiesbadener Versorgungsunternehmens ESWE Ende 2016 ablehnte.
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