Die Bundesnetzagentur gibt die Ergebnisse des Verfahrens nach §35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. September 2021 bekannt.
- Der niedrigste Wert eines Gebots, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 5,20 ct/kWh.
- Der höchste Wert eines Gebots, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 5,92 ct/kWh.
- Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 5,79 ct/kWh.
Es wurden 166 Gebote mit einem Gebotsvolumen von 1.493.940 kW bezuschlagt.
Für Hessen wurden folgende Gebote mit einem Zuschlag bedacht: