Gebotstermin 01. September 2021: Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge für Windenergie an Land

Die Bundesnetzagentur gibt die Ergebnisse des Verfahrens nach §35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. September 2021 bekannt.

  • Der niedrigste Wert eines Gebots, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 5,20 ct/kWh.
  • Der höchste Wert eines Gebots, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 5,92 ct/kWh.
  • Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 5,79 ct/kWh.

Es wurden 166 Gebote mit einem Gebotsvolumen von 1.493.940 kW bezuschlagt.

Für Hessen wurden folgende Gebote mit einem Zuschlag bedacht:

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Mehr erfahren: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Ausschreibungen/Wind_Onshore/Gebotstermin_01_09_2021/Gebotstermin_01_09_21_node.html

und: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/20211014_Onshore21-3-Bio21-2.html?nn=26577

 

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