EuGH, Urteil vom 28.10.2021 – C-357/20
Der Europäische Gerichtshof hat den Schutz des Lebensraums der vom Aussterben bedrohten Feldhamster weiter gestärkt. Nach einem Urteil von heute umfasst der Begriff “Fortpflanzungsstätte” alle Gebiete, die für die erfolgreiche Vermehrung einer Tierart erforderlich sind – einschließlich des Umfelds der Fortpflanzungsstätte.
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Das Urteil ist auf den Seiten des EuGH veröffentlicht.