Stellungnahme der Naturschutzinitiative e.V. zum Koalitionsvertrag:
Während eine Abgeordnete der FDP aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz am 15.11.2021 der NI gegenüber die Aufnahme der „öffentlichen Sicherheit“ und des „öffentlichen Interesses“ noch als „nicht verhandelbar“ erklärt hatte, wurde genau dies wenige Tage später im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Offen und versteckt wird einer naturzerstörenden Industrie damit der rot/grün/gelbe Teppich ausgerollt: Dieser reicht von Änderungen bei der Präklusion, nur noch der „Beteiligung von Betroffenen“ bei Planänderungen, verfassungsrechtlich hochproblematischen Legalplanungen, möglichen Beschneidungen der Kontrollmöglichkeiten des Bundesverfassungsgerichtes bis zu Angriffen auf den verfassungsrechtlich durch Art. 19 Abs. 4 GG gesicherten Eilrechtsschutz. Insgesamt haben wir es also mit dem Versuch zu tun, den Rechtsstaat auszuhöhlen.
Bemerkenswert: Das alles gemeinsam mit der ehemaligen „Freiheitspartei“ FDP.
Offensichtlich will sich die neue Koalition beim Natur- und Artenschutz so wie Polen und Ungarn über die verbindliche Rechtsprechung des EuGH hinwegsetzen.
Der Weg zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof erscheint unausweichlich, wenn diese Vorhaben tatsächlich realisiert würden. Insbesondere werden wir die neue Bundesregierung an Ihrem Ziel im Koalitionsvertrag „Das europäische Naturschutzrecht setzen wir eins-zu-eins um“ messen.
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Stichwort: Kampagne 22