Das Oberverwaltungsgericht Niedersachen in Lüneburg hat auf Antrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) den Weiterbau von drei Windenergieanlagen (WEA) gestoppt und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs angeordnet.
Der Kreis Uelzen hatte diese WEA außerhalb der Konzentrationszonen des geltenden Raumordnungsplans genehmigt. Wenige Monate nach Inkrafttreten dieses Plan, der die Standorte der WEA ausgeschlossen hat, wurde in einem gesonderten Verfahren entschieden, dass die Vorgaben der Raumordnung einer Genehmigungserteilung nicht entgegen stehen (sog. Zielabweichungsentscheidung). Diese Entscheidung aber, so das Niedersächsische OVG, hätte im Rahmen der Genehmigung erfolgen müssen.