Im Stadtwald Hofgeismar (Nordhessen) sollte bis Ende Februar wertvoller Wald gerodet werden, damit dort 3 Windenergieanlagen (WEA) errichtet werden können. Die Genehmigung für diese WEA ist allerdings schon fast 5 Jahre alt. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat nun im Wege einer sogenannten Zwischenregelung auf Antrag der NI der Genehmigungsbehörde aufgegeben, eine Rodung vorläufig zu untersagen. Dabei berücksichtigt der VGH eine aktuelle Entscheidung des BVerwG (Urt. v. 21.01.2021, 7 C 9.19). Wenn – wie hier – die Frist für den Beginn der Errichtung und die Inbetriebnahme verlängert wird, muss auch geprüft werden, ob die Genehmigung zur Rodung noch ausgenutzt werden kann. Diese aber ist nach den Vorschriften des hessichen Waldgesetzes erloschen.
Quelle: 28.01.2022 – VGH Kassel: Rodung für 3 WEA ist zu untersagen