Die EU-Taxonomie segelte bislang – gewollt – unter dem Radarschirm der öffentlichen Wahrnehmung. Erst der Protest der Bundesregierung über die Aufnahme der Kernenergie in diese Verordnung führte zu medialer Aufmerksamkeit.
Der Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, Nr. 05/22 (18. Februar 2022) beschreibt nachfolgend Zweck und Struktur der Verordnung, im Anschluss daran eine kritische Bewertung.