Hessischer VGH, Beschluss vom 27.01.2022 – 3 B 1209/21
Auf die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 17.05.2021 – 3 L 4017/20.GI – abgeändert und der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner Klage vom 16.09.2020 – 3 K 3118/20.GI – gegen den Genehmigungsbescheid vom 05.08.2020 (Az. RPGI-43.1-53e2000/2-216/4) anzuordnen, abgelehnt.
Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat den Baustopp für die beiden Windkraftanlagen in Wetzlar aufgehoben. Der Blasbacher Windpark soll nun zügig umgesetzt werden.