Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)

Eine Vielzahl von Windenergieanlagen (WEA) sind bereits heute mit einer Nachtkennzeichnung zur Flugsicherung ausgestattet. Um die Akzeptanz zum Bau von neuen WEA zu erhöhen, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass diese ab dem 31.12.2022 mit eine BNK ausgerüstet werden müssen. Die Umsetzung der BNK ist vergütungsrelevant und gilt sowohl für Neuanlagen als auch für Bestandsanlagen. Sollten die Nachweise beim Netzbetreiber nicht fristgerecht vorliegen, muss die Vergütung der WEA ab dem 31.12.2022 bis zur Umsetzung der BNK auf den Marktwert reduziert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen, kann eine WEA von der BNK befreit werden.

Quelle: https://www.e-dis-netz.de/de/energie-einspeisen/ihre-anlage/windenergie/bedarfsgesteuerte-nachtkennzeichnung–bnk-.html