Denkmalschutz wird verletzt
Weiterer Erfolg der Naturschutzinitiative (NI) in Niedersachsen
Nachdem der 12. Senat des Niedersächsischen OVG vor wenigen Tagen bereits entschieden hatte, dass der Weiterbau einer Windenergieanlage (WEA) nicht erfolgen darf, weil „nach derzeitigem Sachstand“ diese WEA das Erscheinungsbild einer denkmalgeschützten Windmühle erheblich beeinträchtigen dürfte und damit gegen des niedersächsische Denkmalschutzrecht verstoße, folgt nun auch der Baustopp für die drei weiteren Windenergieanlagen, die etwas weiter von dem Baudenkmal entfernt liegen.