Ich habe in meinem meinem Beitrag „Rupert Scholz: Kritik des Klimaschutzurteils ohne Lippenbekenntnis zum Klimaschwindel“ geschrieben: „Es steht dem Bundesverfassungsgericht nicht zu, naturwissenschaftliche Erkenntnisse per Gerichtsurteil festzulegen!“ Dazu hat mir eine international anerkannte Koryphäe auf dem Gebiet der Theoretischen Meteorologie folgenden Kommentar zugesandt: