Das Regierungspräsidium hat den Widerspruch der Gemeinde Lützelbach für die Anlagen am Standort Hainhaus abgelehnt. Die Gemeinde verzichtet auf weiteres juristisches Vorgehen.
Landesverband Hessen e.V.
Das Regierungspräsidium hat den Widerspruch der Gemeinde Lützelbach für die Anlagen am Standort Hainhaus abgelehnt. Die Gemeinde verzichtet auf weiteres juristisches Vorgehen.