Der Bundestag hat sich am Freitag, 24. Juni 2022, in erster Lesung mit Gesetzentwürfen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ (20/2355) und „zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ (20/2354) befasst. Die erste Initiative wurde im Anschluss an die gut halbstündige Beratung in den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen, die zweite in den Umweltausschuss.
Ebenfalls Gegenstand der Debatte war ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Beschleunigter Ausbau der Erneuerbaren Energien – Potenziale nutzen, Bürokratie abbauen, Anreize schaffen“ (20/2345) sowie ein Antrag der AfD, der die „Kollisionsgefährdung von Vögeln durch deutsche Windkraftanlagen minimieren“ will (20/2361). Auch diese beiden Vorlagen wurden in die Ausschüsse überwiesen, wobei die Federführung im ersten Fall beim Klimaschutz- und im zweiten Fall beim Umweltausschuss liegen soll.
Beschleunigter Ausbau von Windkraftanlagen an Land
Die Koalitionsfraktionen legen zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land einen Gesetzentwurf (20/2355) vor. Die Bundesregierung hat die Ausbauziele für erneuerbare Energien deutlich angehoben. Um die Ziele zu erreichen, seien flankierende Maßnahmen erforderlich, die mit diesem Gesetz getroffen werden, heißt es in dem Entwurf. Sie sollen die wesentlichen Hemmnisse für den Ausbau der Windenergie an Land beseitigen und diesen dadurch deutlich beschleunigen.
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