Von Dr. Matthias Schreiber
„Zentrales Ziel der vierten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Bundestagsdrucksache 20/2354) ist ein beschleunigter Ausbau der Windkraftnutzung. Auch wenn einleitend hervorgehoben wird: „Wichtig ist dafür insbesondere auch, den beschleunigten Ausbau der Windenergie mit dem Artenschutz in Einklang zu bringen. Neben der Klimakrise ist die Biodiversitätskrise die zweite globale ökologische Krise, die die natürlichen Lebensgrundlagen bedroht. Nach dem Koalitionsvertrag sollen die Klimaschutzziele erreicht werden, ohne das ökologische Schutzniveau abzusenken.
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