„Ökostromumlage“ soll offenbar durch neue Gaspreis-Umlage ersetzt werden
Es ist zwar nur ein Tropfen auf den heißen Stein, aber immerhin besser als nichts. So oder ähnlich werden die meisten Verbraucher im Frühjahr gedacht haben, als die Bundesregierung in das sogenannte „Osterpaket“ unter anderem die Abschaffung der EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) gepackt hat. Das „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ wurde am 28. April 2022 beschlossen und verpflichtet die Stromversorger dazu, ihren Kunden am Jahresende 3,72 Cent pro Kilowattstunde (kWh) zu erstatten, die ab dem 1. Juli 2022 verbraucht wird. Ab dem 1. Januar 2023 wird die EEG-Umlage dann dauerhaft abgeschafft. Praxistipp am Rande: Jetzt noch schnell den Zählerstand ablesen, damit am Jahresende auch nicht zu wenig erstattet wird.
Weiterlesen: Wird die Abschaffung der EEG-Umlage zur Mogelpackung? – reitschuster.de