Die Regionalversammlung Mittelhessen möchte die Akzeptanz von Windkraftanlagen dort noch weiter stärken, wo sie errichtet werden. Deshalb hat das Gremium vorausschauend einen Antrag zur Neuaufstellung des Klimaplans Hessen 2030 verabschiedet. Dies soll jene Fälle bei der Vergabe von Nutzungsrechten für Windenergievorranggebiete betreffen, die sich im Eigentum des Landes Hessen befinden. Die hessische Landesregierung wird aufgefordert, den jeweiligen Standortkommunen dann ein “Vor-Zugriffsrecht” einzuräumen.
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