(…) Für eine Ausnahme vom Tötungsverbot liegen nach Ansicht des VG Gießen die Tatbestandvoraussetzung nicht vor. Hier sei das RP Gießen zu Unrecht davon ausgegangen, dass sich der Erhaltungszustand des Rotmilans durch die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nicht verschlechtern werde. Das Gericht erachtet die vom Genehmigungsbescheid eingeschlossene artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung als rechtswidrig: „Nach Einschätzung des Gerichts erweist sich deshalb auch die mit dem Genehmigungsbescheid vom 11. Dezember 2019 erteilte Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG als rechtswidrig“.
Es könne deshalb dahin stehen, ob die angefochtene Genehmigung des Beklagten noch an weiteren Fehlern leide, „auf die sich die Klägerin im Rahmen der vorliegenden Klage ebenfalls berufen hat”, so das VG.
Die Berufung gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen. (…)
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https://naturschutz-initiative.de/neuigkeiten/1311-26-08-2022-genehmigung-wea-homberg-ii-bei-alsfeld-rechtswidrig
Osthessen News berichtete:
https://osthessen-news.de/n11704029/drei-windkraftanlagen-und-ausnahme-von-toetungsverbot-rechtswidrig.html