Höhere Beschaffungspreise der Energieversorger rechtfertigten keine Preiserhöhungen, wenn die Unternehmen mit ihren Kunden vorher Preisgarantien vereinbart haben. Das entschied das Landgericht Düsseldorf in einem am Dienstag von der Verbraucherzentrale NRW veröffentlichten Beschluss (Az: 12 O 247/22).
Energieversorger dürfen Preise bei einer Garantie nicht erhöhen
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