Nachts laufende Windräder? Vielerorts kommen sie nun wohl. Denn der Bund hat im Rahmen des Energiesicherungsgesetzes auch das Bundesimmissionsschutzgesetz angepasst, wie der Bundesverband WindEnergie mitteilt. Auf Antrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde in Schleswig-Holstein ist das das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und ländliche Räume (LLUR) – können Betreiber von Windkraftanlagen ihre Windräder auch dann laufen lassen, wenn sie sie nach der gültigen Betriebserlaubnis eigentlich hätten abschalten müssen. Diese Regelung ist bis Mitte April nächsten Jahres befristet.
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