Am 09.11.2022 ist von der EU-Kommission eine neue befristete Dringlichkeitsverordnung zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen bekannt gegeben worden. Ziel der Verordnung ist es, die Umsetzung des am 18.05.2022 vorgelegten „REPowerEu-Plan“, die neue Zielvorgabe zur Bewältigung der Klimakrise durch Energieeinsparung, Diversifizierung der Energieversorgung und die Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren noch mal voranzutreiben.
Weiterlesen: 11.11.2022 – Keine Eilverordnung am EU Parlament vorbei!