Die Bundesländer können Windkraftanlagen in ihren Wäldern nicht pauschal verbieten. Mit dieser am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht das in Thüringen geltende Verbot für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Dem Bundesland fehle die Gesetzgebungsbefugnis, begründeten die Karlsruher Richter am Donnerstag ihre Entscheidung. Denn der Bund habe im Bundesbaugesetz Windkraftanlagen geregelt.
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