Mit Beschluss vom 19.12.2022 (Aktenzeichen: 10 S 2295/22) hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen Eilantrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI), der sich gegen den sofortigen Vollzug der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung von fünf Windkraftanlagen im Bereich Hohfleck/Sonnenbühl richtete, abgelehnt. Den Eilantrag hatte die Naturschutzinitiative (NI) insbesondere eingereicht, um zu verhindern, dass der Vorhabenträger schon vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes über die Klage der Naturschutzinitiative (NI) durch die Vornahme von Rodungen und Baumaßnahmen Schäden an Natur und Landschaft anrichtet.
Weiterlesen: 21.12.2022 – WEA Hohfleck – VGH lehnt Eilantrag ab