Nr. 009/2023 Beschluss vom 14. Dezember 2022 – StB 42/22
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die sofortige Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein deren Anklage gegen insgesamt fünf Angeklagte unter anderem wegen Vorwürfen der Bestechung sowie Bestechlichkeit von Mandatsträgern zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht eröffnet.