Aktenzeichen: 9 B 247/22.T
Der Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat heute (10.02.2023) entschieden, dass die geplanten Fällarbeiten zur Herstellung einer Zuwegung vorerst nicht stattfinden dürfen.
Der Beschluss ist im verwaltungsgerichtlichen Instanzenzug nicht anfechtbar.
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Genehmigung fehlt: Rodungs-Stopp für Windpark Reinhardswald
| Hessenschau
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