Das Bundesverfassungsgericht hat heute über die Frage entschieden, ob der Bund zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder für den Klimaschutz nutzen darf. Antwort: Sie darf nicht! Die Richter erklärten nüchtern in der Urteilsbegründung zum 60-Milliarden-Loch: „Dies muss durch den Haushaltsgeber anderweitig kompensiert werden.“
Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist nichtig
Pressemitteilung Nr. 101/2023 vom 15. November 2023
Urteil vom 15. November 2023: 2 BvF 1/22
Bundesrechnungshof bereits am 19.10.2023:
Energie-Schutzschirm: Finanzierung problematisch
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