Gebotstermin 01. November 2023: Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge für Windenergie an Land

Die Bundesnetzagentur gibt die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. November 2023 bekannt.

  • Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 5,88 ct/kWh.
  • Der höchste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 7,35 ct/kWh.
  • Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 7,31 ct/kWh.

Es wurden 165 Gebote mit einem Gebotsvolumen von 1.967.215 kW bezuschlagt.

Für Hessen wurden folgende Gebote mit einem Zuschlag bedacht:

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Mehr erfahren: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Ausschreibungen/Wind_Onshore/Gebotstermin1112023/artikel.html

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