Skandal in Hessen: Was macht der Staatsschutz im Reinhardswald? NI e.V.

„Als Richter Riekmann um 9 Uhr das Verfahren gegen die bekannten Waldschützer Ottmar Barke und Oliver Penner eröffnete, war in Saal 26 kaum noch ein Platz frei. Das große Interesse begründete sich auch damit, dass mit Barke ein ehemaliger Vorsitzender Richter des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) und mit Penner der Geschäftsführer eines Unternehmens angeklagt waren – wegen Nötigung. Dass die Anklage auf sprichwörtlich dünnem Eis stand, wurde im Verlauf der Verhandlung immer deutlicher. Das wesentliche Tatbestandsmerkmal des entsprechenden Paragrafen 240 im Strafgesetzbuch – Nötigung – ist Gewalt oder die Androhung eines empfindlichen Übels. Davon konnte offenbar aber bei der Protestaktion am Freitag, 4. Februar 2022, an der Reinhardswald-Höhenstraße absolut keine Rede sein.“

Die Staatsanwaltschaft ließ die Anklage fallen, der Richter sprach die beiden unbescholtenen Bürger frei.

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