„Die Novellierung des Bundeswaldgesetzes aus dem Jahre 1975 ist aufgrund erheblicher Mängel dringend erforderlich. Es fehlen insbesondere verbindliche Vorgaben für eine ökologische Bewirtschaftung der Wälder. Diese müssen den Schutz des Waldbodens, des Wasserhaushaltes, den Erhalt der Biodiversität und der Ökosystemleistung des Waldes sicherstellen. Der nunmehr vorliegende Entwurf wird diesen Aufgaben nicht gerecht“, erklärten Dr. Martin Flade, Buchenwaldexperte und wissenschaftlicher Beirat der NI, Harry Neumann, Vorsitzender der NI und Biologe Axel Schmoll, Länder- und Fachbeirat der NI.