Bayern will mehr “Flexibilität” im Luftverkehrsgesetz | VLAB

Um den Ausbau der Windkraft weiter zu forcieren, will die Bayerische Staatsregierung auf dem Wege einer Bundesratsinitiative die Bindungswirkung von Entscheidungen der Landesluftfahrtbehörde nach § 14 LuftVG gegenüber den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden (Landratsämtern) aufheben und einer “Abwägungsentscheidung” zugänglich machen.

Grund sind die häufigen Einwände der Bundeswehr und der Deutschen Flugsicherung (DFS) gegen den Bau von Windkraftanlagen, die Radarsysteme stören könnten. “Jetzt wird sogar die militärische Sicherheit unseres Landes der “Energiewende” geopfert, sagt VLAB-Chef Johannes Bradtka. Die Initiative hat auch Auswirkungen auf den Natur- und Artenschutz, weil große Truppenübungsplätze oft auch Hotspots der Biodiversität sind. Bislang konnten sie und ihre Umgebung, nicht zuletzt auch aus Gründen der Flugsicherheit, von Windkraftwerken weitgehend freigehalten werden.

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