Liebe Freunde und Kollegen, in der heutigen Kolumne „Elektromobilität und die Rettung der Staatsfinanzen“ glossieren wir eine Verordnung des Bundesfinanzministeriums, die eigentlich nur aus einer karnevalistischen Schnapslaune heraus entstanden sein kann – auch wenn die entsprechende Verordnung bereits Ende letzten Oktobers im protestantischen Berlin formuliert wurde. Genauer sprechen wir über eine recht einfach formulierte gesetzliche Vorschrift über die Steuerfreiheit von Ladestrom für Elektrofahrzeuge, die durch Ausführungsbestimmungen des Bundesfinanzministeriums ins genaue Gegenteil verkehrt wurde. Und zu allem Überfluss wurden dabei so unmöglich einzuhaltende Regeln in Rechtstexte gegossen, dass damit vieles befördert wird, aber bestimmt nicht die Rechtstreue deutscher Unternehmer. Das Thema passt also hervorragend in die Karnevalszeit mit ihren anarchischen Bräuchen. Herzliche Grüße, Björn Peters
Kolumne hier lesen: https://deutscherarbeitgeberverband.de/energiefrage/2018/2018_02_11_dav_aktuelles_energiefrage_50_elektromobilitaet.html