Ge­bots­ter­min 1. Mai 2018: Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge für Windenergie an Land

Erstmalig war die ausgeschriebene Menge von 670 Megawatt unterzeichnet: Es gingen 111 Gebote mit einem Umfang von 604 Megawatt ein.

Bürgerenergiegesellschaften waren mit 15 erfolgreichen Geboten im Umfang von 113 Megawatt beteiligt und bekommen als Zuschlagswert den Gebotswert des höchsten noch bezuschlagten Gebots (6,28 ct/kW). Die meisten Zuschläge gingen an Bieter in Nordrhein-Westfalen (33 Zuschläge, 138 Megawatt) und Brandenburg (16 Zuschläge, 87 Megawatt).
Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 4,30 ct/kWh.
Das Gebot mit dem höchsten Zuschlagswert liegt bei 6,28 ct/kWh.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 5,73 ct/kWh.

Mehr erfahren: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Ausschreibungen/Wind_Onshore/Gebotstermin_01_05_2018/Gebotstermin_01_05_18_node.html

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