Die drei Windkraftanlagen bei Glashagen in der Gemeinde Wittenhagen dürfen nicht betrieben werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Greifswald jetzt in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren.
Geklagt hatte die Gemeinde Wittenhagen gegen das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern in Stralsund.