Die Beschlüsse (2 B 22/18 und 2 B 2/19) sind noch nicht rechtskräftig und können binnen zwei Wochen nach Zustellung mit der Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.
Quelle: Umweltruf.de
Landesverband Hessen e.V.
Die Beschlüsse (2 B 22/18 und 2 B 2/19) sind noch nicht rechtskräftig und können binnen zwei Wochen nach Zustellung mit der Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.
Quelle: Umweltruf.de