Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass in Sachen Windkraftanlagen in Beckedorf und Riepen eine Umweltverträglichkeits-prüfung (UVP) nachgeholt werden muss.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
Landesverband Hessen e.V.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass in Sachen Windkraftanlagen in Beckedorf und Riepen eine Umweltverträglichkeits-prüfung (UVP) nachgeholt werden muss.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar.