Ohne Folgenabschätzung und Folgenabwägung verstößt das Vorhaben der Bundesregierung, die Zahl der Windkraftanlagen zu verdoppeln, gegen Artikel 20a Grundgesetz, sagt der Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek.
Die Kolumne bei Tichys Einblick lesen: Der forcierte Windkraftausbau ist verfassungswidrig
Ein weiterer Artikel von Dietrich Murswiek erschien in der FAZ+ unter dem Titel “Klimaschutz gegen Umweltschutz“.