Dürfen die Mitglieder nicht über die Windenergiepläne abstimmen, weil sie samt und sonders befangen sein könnten? Ein Paragraf der Gemeindeordnung lässt sich in dieser Richtung auslegen. Jetzt müssen Regierungspräsidium und zwei Ministerien erst einmal die Gesetzeslage klären.
Am Donnerstag hätte der Regionalverband FrankfurtRheinMain in seiner Sitzung eigentlich wie geplant über die eingegangenen Stellungnahmen zum „Teilplan erneuerbare Energien“ diskutieren und abstimmen sollen. Wie der Vorsitzende der SPD-Gruppe in dem Gremium, Rouven Kötter, jedoch auf Anfrage berichtete, habe man diese Abstimmung nicht vornehmen können, da ein Jurist des Regierungspräsidiums in Darmstadt die versammelten Mitglieder der Regionalversammlung darauf hingewiesen habe, dass sie nach Paragraf 25 der Hessischen Gemeindeordnung wegen Befangenheit nicht mitstimmen dürften.
In diesem Paragrafen heißt es, das niemand „in haupt- oder ehrenamtlicher Tätigkeit in einer Angelegenheit beratend oder entscheidend mitwirken“ darf, wenn er „durch die Entscheidung der Angelegenheit einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil erlangen kann“.
http://www.fnp.de/rhein-main/Eklat-im-Regionalverband;art801,2062759