(…) Die vom Regierungspräsidium vorgesehene Windvorrangfläche beträgt nur ca. zwölf Hektar. Die früher größere Fläche wurde aus artenschutz-rechtlichen Gründen reduziert. Die fünf Anlagen benötigen ein Mehrfaches der ausgewiesenen Vorrangfläche. Die Begründung, die artenschutzrechtliche Datenlage hätte sich teilweise verbessert, ist unglaubwürdig. (…)
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