Grünberg: Errichtung und Betrieb von 3 Windkraftanlagen

Nach § 10 Abs. 3 BImSchG können Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich oder zur Niederschrift bei den Auslegungsstellen erhoben werden.

Die Unterlagen liegen bis 28. Juli in den Verwaltungen aus. Widerspruch ist bis 11. August möglich. Bitte beteiligen!

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