VG Münster: Windrad Loevelingloh in Münster-Hiltrup darf sich weiter drehen

Die Urteile werden in Kürze in der Rechtsprechungsdatenbank www.nrwe.de veröffentlicht.
(Az.: 10 K 435/17, 10 K 7302/17 – noch nicht rechtskräftig)

Das Verwaltungsgericht Münster hat durch jetzt bekannt gegebene Urteile auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 17. Januar 2020 die gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe von 175 m mit der Bezeichnung „Windenergieanlage Loevelingloh“ in Münster-Hiltrup gerichteten Klagen abgewiesen.In den Entscheidungsgründen heißt es jeweils unter anderem: Es sei nicht ersichtlich, dass die streitgegenständliche Windenergieanlage schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes zulasten der Kläger verursache. Es seien insbesondere keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch anlagenbezogene Lärmemissionen, Schattenwurf oder Infraschall zu befürchten.

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Die Kläger: