Gebotstermin 01. Februar 2020: Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge für Windenergie an Land

Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge

Die Bundesnetzagentur gab die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. Februar 2020 bekannt.

Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 5,76 ct/kWh.
Der höchste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 6,20 ct/kWh.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 6,18 ct/kWh.

Für Hessen wurden zwei Gebote mit einem Zuschlag bedacht:

Mehr erfahren:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/20200219_SolarWind.html

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Ausschreibungen/Wind_Onshore/BeendeteAusschreibungen/Ausschreibungen2020/Gebotstermin_01_02_2020/Gebotstermin_01_02_20_node.html

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