In der Politik gibt es vielfach die Forderung, den Terminus „Klimaschutz“ in die Verfassung zu verankern. Aber: Die Wörter Nachhaltigkeit und Klimaschutz stehen bereits im deutschen Grundgesetz (Art. 20a GG), nur in anderer Ausdrucksform.
Artikel 20a des Grundgesetzes lautet: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
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