Mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 14 am 30. März 2020 ist der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 wirksam geworden.
Nach Auswertung der Stellungnahmen zum TPEE- Entwurf 2016 hatte die Regionalversammlung Südhessen (RVS) den TPEE 2019 am 14. Juni 2019 beschlossen. Mit Bescheid vom 12. Februar 2020 hat die Landesregierung den TPEE 2019 genehmigt.
Änderungen an den Vorrang- und Ausschlussgebieten zur Nutzung der Windenergie, die sich gegenüber dem Entwurf 2016 ergeben haben, sind im TPEE 2019 als unbeplante Flächen, sogenannte Weißflächen, enthalten. Diese unbeplanten Flächen sind weder Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie noch gehören sie zum Ausschlussraum. Noch im Jahr 2020 soll ein Planänderungsverfahren für diese unbeplanten Flächen eingeleitet werden, mit dem Ziel, dass dann flächendeckend für die gesamte Planungsregion Südhessen Vorrang- und Ausschlussgebiete festgelegt sind.
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