Hintergrund:
Die BKompV konkretisiert die gesetzlich vorgesehene naturschutzrechtliche Eingriffsregelung für Vorhaben im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung. Dabei wird die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung länderübergreifend vereinheitlicht und insgesamt “transparenter” und “effektiver” gestaltet.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze:
„Die Bundeskompensationsverordnung ist ein Meilenstein für die rechtsverbindliche Standardisierung naturschutzrechtlicher Vorgaben. Bei vielen öffentlichen Infrastrukturprojekten gelten nun einheitliche Standards, um nach dem Bundesnaturschutzgesetz Eingriffe in die Natur auszugleichen. Die Anwendung des Naturschutzrechts wird damit in der Praxis transparenter und effektiver. Das hilft auch dabei, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.“
Bundeskompensationsverordnung 1917344
Vernunftkraft Odenwald: "Das werden die Folgen sein": Die BKompV dient dazu, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung anwendungs- und vollzugsfreundlicher auszugestalten. Die Eingriffsregelung ist eines der zentralen naturschutzrechtlichen Instrumente, das darauf abzielt, vorhabenbedingte Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft auszugleichen oder zu ersetzen und dadurch die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Qualität des Landschaftsbilds auf Dauer zu sichern. Einheitliche und länderübergreifende Standards werden dabei für mehr Transparenz und Akzeptanz und dadurch zu einer Beschleunigung von Genehmigungsverfahren auch im Bereich der Energiewende führen.