Von Frank Hennig
314 Abgeordnete schritten beim so genannten Hammelsprung im Bundestag durch die Tür mit der Kennzeichnung „dafür“, womit das Kohleausstiegsgesetz mehrheitlich beschlossen war. Ob allen von ihnen die Folgen klar waren, darf bezweifelt werden.
Das Kohleausstiegsgesetz ist nun beschlossen. Der 3. Juli 2020 ist ein historischer Tag, an den man sich später, in welcher Form auch immer, erinnern wird. Während im Gesetz analog zum Atomausstieg termingenau die Abschaltungen entsprechender Kohlekraftwerke aufgeführt sind, gibt es keinerlei Festlegungen zum Ersatz der dann fehlenden gesicherten Leistung.
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