Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sollte in Deutschland für eine deutlich nachhaltigere Stromerzeugung sorgen und wurde in seiner ursprünglichen Form im Jahr 2000 verabschiedet. Damals wurde den Betreibern von Windrädern eine staatliche Förderung für die Dauer von zwanzig Jahren garantiert. Danach – so die damalige Hoffnung – sollte die Technologie so weit entwickelt sein, dass sie sich auch ohne Hilfe wirtschaftlich betreiben lässt.
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