Von Frank Hennig
Kohleausstiegsgesetz: “Nun geht es auf zum Abschalten und vielleicht schaltet man die modernsten Anlagen zuerst ab. Genau dies regt das Gesetz an.”
Wahnsinn mit Methode
Am 1. September startete entsprechend der Festlegungen des Kohleausstiegsgesetzes die erste Ausschreibungsrunde zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken. Für 4.000 Megawatt vorfristiger Abschaltung in 2021 winken Entschädigungen. Das Prinzip soll Unternehmen animieren, Steinkohlekraftwerke möglichst frühzeitig stillzulegen. Die Entschädigungshöhe liegt in dieser ersten Runde bei stolzen 165.000 Euro pro Megawatt (§ 19).
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