Seit dem Jahre 2000 existiert das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das Gesetz garantiert Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Energien die vorrangige Einspeisung und Abnahme des Stroms sowie eine Garantievergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren. Bisher wurde das Gesetz viermal geändert, was zweifellos Rückschlüsse auf die Gesetzesqualität zulässt. Die Kritik an dem Gesetz und seinen Folgen reißt nicht ab.
Die nunmehr beschlossene fünfte Novelle, die auch eine Absenkung der EEG-Umlage im kommenden Jahr vorsieht, soll nach Angaben von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) ein „klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz“ sein. Noch „vor dem Jahr 2050“ soll schließlich der gesamte in der Bundesrepublik verbrauchte und produzierte Strom klimaneutral sein. PV Magazin sieht in Altmaier’s Erklärung „eine unverantwortliche Täuschung der Öffentlichkeit“.
Weiterlesen: Die EEG-Reform 2020 greift “eindeutig zu kurz” – AG E+U – Die Realisten