Pressemitteilung der NI e.V.:
In Hessen interpretiert eine Verwaltungsanweisung seit Anfang 2021 die Kriterien zur Ermittlung der sogenannten „Zugriffsverbote“ im Spannungsverhältnis Windenergie – Artenschutz neu. Es finden sich dort Vorgaben zum Verbot der Tötung und der Störung von Vögeln und Fledermäusen.
Ebenso wird vorgegeben, wie die zuständigen Behörden zukünftig Ausnahmen von diesen Verboten handhaben sollen. „Die vorhandenen Zielkonflikte zwischen Natur- und Artenschutz einerseits und Klimaschutz andererseits werden dabei in einer Art und Weise gelöst, bei der die Tiere die Verlierer sind.